Deutschland ist damit Vorreiter innerhalb der EU in Sachen vermeiden, verwerten und beseitigen von Abfällen. Das Gesetz regelt bereits Mitte der 1990er Jahre, wer Abfälle beseitigen muss und wie dies zu geschehen hat. Schon zu diesem Zeitpunkt wird das Verursacherprinzip in die Rechtsnorm einbezogen.
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