Unter Vorgaben neuer EU-Abfallrichtlinien wird das bestehende Gesetz fortentwickelt. Begrifflichkeiten werden neu bestimmt, die 5-stufige Abfallhierarchie wird eingeführt.

  • Abfälle im Sinne des Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss…
  • Der Besitzer muss sich Stoffen oder Gegenständen im Sinne des Absatzes 1 entledigen, wenn diese nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung verwendet werden …
  • Vermeiden im Sinne des Gesetzes ist jede Maßnahme, die ergriffen wird, bevor ein Stoff, Material oder Erzeugnis zu Abfall geworden ist und dazu dient, die Abfallmenge zu verringern. Hierzu zählen u.a. die abfallarme Produktgestaltung, die Wiederverwendung von Erzeugnissen und die Verlängerung der Lebensdauer.

Fazit: Jeder Besitzer von Ware, die nicht mehr dem ursprünglichen Zweck dient, muss sich ernsthafte Gedanken machen, damit diese Ware nicht gesetzeswidrig in unkontrollierbare Kanäle gerät.