Am 6. August 2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union veröffentlicht.

Die zentrale Regelung dieses Gesetzes ist die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Mit der Novellierung des KrWG wird der erste Schritt zur Umsetzung des “EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft” vollzogen, mit dem die EU im Jahr 2018 wichtige Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie der Verbesserung des Ressourcenschutzes festgelegt hat. Gegenstand der Umsetzung durch das KrWG sind die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle, in der durch die Richtlinie 2018/851/EU geänderten Fassung) und einzelne Regelungen der Einweg-Kunststoff-Richtlinie (Richtlinie 2019/904/EU). Die Umsetzung des EU-Rechts wird dabei zum Anlass genommen, auch das nationale Kreislaufwirtschaftsrecht weiterzuentwickeln. Aufbauend auf den dynamischen Regelungen des Gesetzes liegt der Schwerpunkt in einem Ausbau der Abfallvermeidung, einer Verstärkung des Recyclings und der verbesserten Schließung von Kreisläufen.

Die wichtigsten Eckpunkte zur Novelle des KrWG sind in einem Hintergrundpapier zusammengefasst.

Der Referentenentwurf wurde den beteiligten Kreisen zur Anhörung zugeleitet. Auf der Basis der erbetenen Stellungnahmen soll der Referentenentwurf anschließend zu einem Regierungsentwurf fortentwickelt werden. Ziel ist es, bis Februar 2020 dem Kabinett einen fortentwickelten Entwurf vorzulegen. Anschließend erfolgt das parlamentarische Verfahren. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein.