Die EU-Abfallrichtlinie soll 2023 in einigen Teilbereichen überarbeitet und weiterentwickelt werden.

Sie soll Beschränkungen für Ausfuhren von Textilabfällen in Nicht- OECD Länder festlegen. Desweiteren sollen Anforderungen an Textilien im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) mit umweltbezogener Gebührenstaffelung und Maßnahmen zur Förderung der Abfallhierarchie für Textilabfälle verankert werden. Das Verbot gebrauchstaugliche Waren zu vernichten wird wohl auch ein Thema sein.