Die Kommission hat am 5.7.23 eine gezielte Änderung der AbfRRL vorgeschlagen.
Anwendungsbereich: Hersteller, Importeure oder Händler, die unabhängig von der angewandten Verkaufstechnik, einschließlich Fernabsatzverträgen, diese Erzeugnisse erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gewerbsmäßig auf den Markt bringt.
Finanzierung: Die Hersteller sollten die Kosten für das Sammeln, das Sortieren für die Wiederverwendung und das Recycling finanzieren.
EuRIC – 30 August 2023
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