Die Kommission hat am 5.7.23 eine gezielte Änderung der AbfRRL vorgeschlagen.

Anwendungsbereich: Hersteller, Importeure oder Händler, die unabhängig von der angewandten Verkaufstechnik, einschließlich Fernabsatzverträgen, diese Erzeugnisse erstmals im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats gewerbsmäßig auf den Markt bringt.

Finanzierung: Die Hersteller sollten die Kosten für das Sammeln, das Sortieren für die Wiederverwendung und das Recycling finanzieren.

EuRIC – 30 August 2023