Am 18.07.2024 ist die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) in Kraft getreten. Sie regelt das Vernichtungsverbot von unverkauften Gütern, die bereits ab 19.07.2024 für Großbetriebe gilt. Außerdem müssen große Unternehmen jährlich offenlegen, wie viele unverkaufte Konsumgüter sie aus welchen Gründen entsorgt haben.
Europäische Kommission – 19. Juli 2024