Im Rahmen der Ökodesignverordnung hat die EU-Kommission den Vorschlag vorgelegt, dass Unternehmen, Angaben zu ihren entsorgten unverkauften Verbrauchsgütern angeben sollen. Anzahl, Gründe der Entsorgung und Angaben zur Weiterverarbeitung in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie. Diese aufwendige Berichtspflicht wird wohl kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.

Prof. Dr. Heinemann – Januar 2023