Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung hat die EU-Kommission den Vorschlag vorgelegt, dass Unternehmen Angaben zu ihren entsorgten, unverkauften Verbrauchsgütern angeben sollen. Enthalten darin: Anzahl, Gründe der Entsorgung und Angaben zur Weiterverarbeitung in Übereinstimmung mit der Abfallhierarchie. Diese aufwendige Berichtspflicht wird wohl kleine und mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen.
Prof. Dr. Heinemann – Januar 2023
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