Im Rahmen der Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie im Februar 2025 hat sich die EU nun endlich auf eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien geeinigt. In Zukunft müssen Hersteller Gebühren bezahlen, mit denen die Sammlung, Sortierung und das Recycling ihrer auf den Markt gebrachten Textilien finanziert werden.

Die Einigung muss nun noch formal von Parlament und Rat angenommen werden. Dann haben die Mitgliedsländer 30 Monate Zeit, eine erweiterte Herstellerverantwortung auf nationaler Ebene einzuführen.

NABU – 12. März 2025