Textilabfälle gehören nicht in den Altkleidercontainer. Die Pflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Getrennterfassung von Alttextilien ab dem 01.01.2025 wurde mit dem Ziel geregelt, mehr Ressourcen zu nutzen. Sie bedeutet nicht, dass die etablierte Alttextilsammlung demnächst für die Sammlung von Textilabfällen (verschmutzte, nasse oder unbrauchbare Textilien) missbraucht werden darf, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und mangels Recyclingfähigkeit weiterhin in den Restmüll gehören

GftZ – 16. Dezember 2024